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Raub- und Erpressungsdelikte im Überblick

Raub- und Erpressungsdelikte
Aktualisiert vor etwa 1 Monat

Welche Raub- und Erpressungsdelikte musst du kennen?

Die Raub- und Erpressungsdelikte sind in den §§ 249 ff. StGB geregelt und lassen sich in drei Gruppen einteilen.

Die erste Gruppe bilden die Raubdelikte. Hier ist zunächst der Raub nach § 249 Abs. 1 StGB als Grunddelikt zu nennen. Darauf aufbauend enthält § 250 StGB den schweren Raub, der verschiedene Qualifikationen des Raubs normiert. Daneben steht der Raub mit Todesfolge nach § 251 StGB, der eine Erfolgsqualifikation des Raubs darstellt.

Die zweite Gruppe betrifft den räuberischen Diebstahl. Dieser ist in § 252 StGB als eigenständiges Grunddelikt geregelt.

Die dritte Gruppe umfasst die Erpressungsdelikte. Die Erpressung nach § 253 Abs. 1 StGB bildet hier das Grunddelikt. Die räuberische Erpressung nach § 255 StGB stellt eine Qualifikation der Erpressung dar.

Merke

Raub- und Erpressungsdelikte im Überblick, §§ 249 ff. StGB

  • Raubdelikte
    • Raub, § 249 I StGB: Grunddelikt
    • Schwerer Raub, § 250 StGB: Qualifikationen des Raubs
    • Raub mit Todesfolge, § 251 StGB: Erfolgsqualifikation des Raubs
  • Räuberischer Diebstahl
    • Räuberischer Diebstahl, § 252 StGB: Grunddelikt
  • Erpressungsdelikte
    • Erpressung, § 253 I StGB: Grunddelikt
    • Räuberische Erpressung, § 255 StGB: Qualifikation der Erpressung

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Frage 1/3

T bedroht O mit einem Messer und verlangt die Herausgabe der Geldbörse. O händigt sie aus Furcht aus. Welche Aussagen treffen zu?

T erfüllt § 249 Abs. 1 StGB.
T erfüllt § 253 Abs. 1 StGB.
Es handelt sich um räuberischen Diebstahl.
Es handelt sich um räuberische Erpressung.
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