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Raub- und Erpressungsdelikte im Überblick
Welche Raub- und Erpressungsdelikte musst du kennen?
Die Raub- und Erpressungsdelikte sind in den §§ 249 ff. StGB geregelt und lassen sich in drei Gruppen einteilen.
Die erste Gruppe bilden die Raubdelikte. Hier ist zunächst der Raub nach § 249 Abs. 1 StGB als Grunddelikt zu nennen. Darauf aufbauend enthält § 250 StGB den schweren Raub, der verschiedene Qualifikationen des Raubs normiert. Daneben steht der Raub mit Todesfolge nach § 251 StGB, der eine Erfolgsqualifikation des Raubs darstellt.
Die zweite Gruppe betrifft den räuberischen Diebstahl. Dieser ist in § 252 StGB als eigenständiges Grunddelikt geregelt.
Die dritte Gruppe umfasst die Erpressungsdelikte. Die Erpressung nach § 253 Abs. 1 StGB bildet hier das Grunddelikt. Die räuberische Erpressung nach § 255 StGB stellt eine Qualifikation der Erpressung dar.
Raub- und Erpressungsdelikte im Überblick, §§ 249 ff. StGB
- Raubdelikte
- Raub, § 249 I StGB: Grunddelikt
- Schwerer Raub, § 250 StGB: Qualifikationen des Raubs
- Raub mit Todesfolge, § 251 StGB: Erfolgsqualifikation des Raubs
- Räuberischer Diebstahl
- Räuberischer Diebstahl, § 252 StGB: Grunddelikt
- Erpressungsdelikte
- Erpressung, § 253 I StGB: Grunddelikt
- Räuberische Erpressung, § 255 StGB: Qualifikation der Erpressung
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