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Rechtsfolgen- und Rechtsgrundverweisungen
Was versteht man unter Rechtsfolgenverweisung und Rechtsgrundverweisung?
In Gesetzen findest du häufig Verweisungen, bei denen eine Norm auf eine andere Norm Bezug nimmt. Dabei ist es wichtig zu unterscheiden, ob es sich um eine Rechtsfolgenverweisung oder eine Rechtsgrundverweisung handelt, denn die Art der Verweisung bestimmt, welche Voraussetzungen du in der Klausur prüfen musst.
Bei einer Rechtsfolgenverweisung enthält die verweisende Norm selbst bereits alle Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Der Verweis bezieht sich nur auf die Rechtsfolge der anderen Norm. Du prüfst also ausschließlich die Tatbestandsvoraussetzungen der verweisenden Norm und übernimmst von der in Bezug genommenen Norm lediglich die dort angeordnete Rechtsfolge.
Bei einer Rechtsgrundverweisung verhält es sich anders. Hier müssen die Voraussetzungen der Norm, auf die verwiesen wird, ebenfalls vorliegen, und zwar zusätzlich zu den Voraussetzungen der verweisenden Norm. Du musst also beide Normen kumulativ prüfen: sowohl die Tatbestandsvoraussetzungen der verweisenden Norm als auch die Tatbestandsvoraussetzungen der Norm, auf die verwiesen wird.
Der entscheidende Unterschied liegt damit darin, dass eine Rechtsfolgenverweisung nur die Rechtsfolge einer anderen Norm übernimmt, während eine Rechtsgrundverweisung auch deren Voraussetzungen mit einbezieht.
Verweisungen in Gesetzen: Rechtsfolgenverweisung und Rechtsgrundverweisung
- Rechtsfolgenverweisung: Verweisende Norm enthält alle Voraussetzungen, Verweis nur auf Rechtsfolge der Norm
- Rechtsgrundverweisung: Voraussetzungen der Norm, auf die verwiesen wird, müssen ebenfalls vorliegen, zusätzlich zu den Voraussetzungen der verweisenden Norm
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Ziad T.
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