Logo

Rechtsstaatsprinzip, Art. 1 III, 20 III GG

RechtsstaatsprinzipRechtsstaatRechtsstaatlichkeit
Aktualisiert vor 4 Monaten

Was beinhaltet das Rechtsstaatsprinzip?

Das Rechtsstaatsprinzip, verankert in Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG, besagt, dass die Ausübung der Staatsmacht rechtlich gebunden ist. Der Staat darf also nicht nach Belieben handeln, sondern ist in all seinem Tun an das Recht geknüpft.

Aus dieser Grundidee ergibt sich zunächst das Verständnis des Rechtsstaats als solchem: Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem nicht nur die Beziehungen zwischen Bürgern, sondern auch die Beziehungen zwischen Staat und Bürgern sowie der innerstaatliche Bereich rechtlich geregelt sind. Das Recht durchdringt also sämtliche Ebenen staatlichen Handelns.

Die Rechtsgrundlage des Rechtsstaatsprinzips ergibt sich dabei nicht aus einer einzigen Norm, sondern aus der Zusammenschau unterschiedlicher Bestimmungen des Grundgesetzes, insbesondere aus Art. 1 Abs. 3, Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4 und Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG. Das Rechtsstaatsprinzip ist also kein punktuell geregeltes Prinzip, sondern wird aus mehreren Verfassungsnormen abgeleitet.

Die Ausformungen des Rechtsstaatsprinzips lassen sich in drei Bereiche gliedern. Der erste Bereich betrifft die Auswirkungen auf die Staatsorganisation, hier ist insbesondere die Gewaltenteilung zu nennen. Der zweite Bereich ist die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die sich in zwei Elemente aufteilt: den Gesetzesvorrang und den Gesetzesvorbehalt. Der dritte Bereich betrifft den Schutz des Bürgers. Hierunter fallen die Garantie der Grundrechte, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der Vertrauensschutz, das Bestimmtheitsgebot, das Gebot effektiven Rechtsschutzes sowie die Staatshaftung.

Das Rechtsstaatsprinzip stellt somit sicher, dass die Staatsmacht in all ihren Erscheinungsformen rechtlich gebunden ist – von der Organisation des Staates über die Bindung der Verwaltung an das Gesetz bis hin zum umfassenden Schutz des Bürgers, was die verfassungsmäßige Ordnung als Ganzes prägt.

Merke

Rechtsstaatsprinzip, Art. 1 III, 20 III GG: Ausübung der Staatsmacht rechtlich gebunden

  • Rechtsstaat: Staat, in dem nicht nur Beziehungen zwischen Bürgern, sondern auch zwischen Staat und Bürgern und innerstaatlicher Bereich rechtlich geregelt
  • Rechtsgrundlage des Rechtsstaatsprinzips: Ergibt sich aus Zusammenschau unterschiedlicher Bestimmungen, insb. Art. 1 III, 20 III, 19 IV, 28 I 1 GG
  • Ausformungen 
    • Auswirkungen auf die Staatsorganisation: Insb. Gewaltenteilung
    • Gesetzmäßigkeit der Verwaltung: Gesetzesvorrang und Gesetzesvorbehalt
    • Schutz des Bürgers: Garantie der Grundrechte, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Vertrauensschutz, Bestimmtheitsgebot, Gebot effektiven Rechtsschutzes, Staatshaftung

Häufig gestellte Fragen

Teste dein Wissen

Frage 1/1

Kanzler K und seine Regierung verfügen über eine absolute Mehrheit im Bundestag. K plant eine Reform, nach der zukünftig die Regierung direkt Gesetze erlassen kann. Der Bundestag hat lediglich ein Widerspruchsrecht. Welche Aussagen sind korrekt?

Die Gesetzgebung ist Aufgabe der Exekutive.
Durch das Widerspruchsrecht ist der Bundestag ausreichend beteiligt.
Da die Regierung eine absolute Mehrheit im Parlament hat, ist die Beteiligung des Bundestages ohnehin eher Formsache.
Die Gewaltenteilung ist eine Ausformung des Demokratieprinzips.
Logo

Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Öffentliches Recht und zum Thema Staatsorganisationsrecht.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Spare wertvolle Zeit
mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & Öffentlichen Recht
Entwickle Systemverständnis
durch interaktive Verlinkungen zwischen allen Themen
Trainiere effizient die Anwendung
mit Multiple-Choice-Aufgaben und Fallbeispielen
Lerne auch unterwegs
mit nahtlosem Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer

Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.

Ziad T.

Jurastudent

Z
Lernelemente
2.200+
Karteikarten
7.500+
Testaufgaben
1.200+