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Rechtsstaatsprinzip: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Grundsatz der VerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeitGeeignetheitErforderlichkeitAngemessenheit
Aktualisiert vor 7 Tagen
Was beinhaltet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit? Unter welchen Voraussetzungen ist eine staatliche Maßnahme verhältnismäßig?
Merke
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Übermaßverbot: Staat soll Freiheit des Einzelnen nicht übermäßig einschränken; bei Schutzpflichten auch Untermaßverbot (Pflicht zum Eingreifen)
- Formulierungsvorschlag für Obersatz: Das Gesetz ist verhältnismäßig, wenn es zur Durchsetzung legitimer Zwecke geeignet, erforderlich und angemessen ist.
- Legitimes Ziel: Grds. wenn im Allgemeinwohl
- Legitimes Mittel: Grds. alle Mittel zulässig
- Zensur, Art. 5 I 3 GG: Vorzensur vor Veröffentlichung
- Mittel geeignet: Angestrebter Zweck zumindest gefördert; kein Zwang zum effektivsten Mittel
- Maßnahmen der Verwaltung nach Maßgabe des Gesetzes grds. voll überprüfbar
- Gesetzgeber hat Einschätzungsprärogative: Ungeeignet nur, wenn evident untauglich, z.B. Zweck bereits erreicht
- Mittel erforderlich: Interventionsminimum, dh kein milderes gleich effektives Mittel
- Maßnahmen der Verwaltung nach Maßgabe des Gesetzes grds. voll überprüfbar
- Gesetzgeber hat Einschätzungsprärogative: Nicht erforderlich nur, wenn evident milderes Mittel
- Mögliche alternative Maßnahmen ausdenken, benennen und mit Begründung (z.B. nicht gleich effektiv) ablehnen
- Mittel angemessen (Verhältnismäßigkeit ieS): Gesamtabwägung aller konkret betroffenen Rechtsgüter (wenn bereits vorgenommen durch Gesetzgeber ggf. auf Verfassungsmäßigkeit zu untersuchen)
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Frage 1/1
Nach Ausschreitungen bei rechtsextremen Versammlungen plant Kanzler K aus Sicherheitsgründen ein bundesweites Versammlungsverbot in Innenstädten zu verhängen. Welche Aussagen sind korrekt?
Die Maßnahme verfolgt keinen legitimen Zweck.
Das Verhältnismäßigkeitsprinzip erfordert immer das effektivste Mittel.
Die Maßnahme wäre nur verhältnismäßig, wenn sie geeignet, erforderlich und angemessen ist.
Hier kommen mildere Mittel in Betracht.
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