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Rechtsverhältnis

RechtsverhältnisRechtsbeziehung
Aktualisiert vor 4 Monaten

Was versteht man unter einem Rechtsverhältnis?

Ein Rechtsverhältnis ist eine rechtlich geregelte Beziehung zwischen mindestens zwei Personen – seien es natürliche oder juristische Personen – oder zwischen einer Person und einer Sache, wie es typischerweise im Sachenrecht der Fall ist. Aus einem solchen Rechtsverhältnis ergeben sich rechtliche Pflichten und Befugnisse für die Beteiligten. Je nachdem, in welchem Rechtsgebiet man sich bewegt, hat das Rechtsverhältnis einen unterschiedlichen Charakter.

Im Zivilrecht stehen sich die Beteiligten als rechtlich Gleichgeordnete gegenüber. Die Beziehung beruht hier meist auf einem Vertrag, zum Beispiel einem Kaufvertrag, oder auf einem gesetzlichen Schuldverhältnis, wie etwa dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. Wenn du also jemandem dein Fahrrad verkaufst, entsteht zwischen euch ein Rechtsverhältnis, aus dem sich für beide Seiten Pflichten und Befugnisse ergeben – du musst das Fahrrad übergeben und übereignen, der Käufer muss den Kaufpreis zahlen.

Anders verhält es sich im öffentlichen Recht. Hier handelt der Staat in seiner Funktion als Hoheitsträger, sodass ein sogenanntes Über-Unterordnungsverhältnis besteht, das auch als Subordinationsverhältnis bezeichnet wird. Der Staat kann dem Bürger gegenüber verbindliche Anordnungen treffen. Ein anschauliches Beispiel ist der Steuerbescheid, der den Bürger zur Zahlung verpflichtet – hier begegnen sich Staat und Bürger gerade nicht auf Augenhöhe, sondern der Staat ordnet einseitig an.

Merke dir: Ein Rechtsverhältnis ist eine rechtlich geregelte Beziehung, aus der sich Pflichten und Befugnisse ergeben – im Zivilrecht zwischen Gleichgeordneten, im öffentlichen Recht im Subordinationsverhältnis.

Merke

Rechtsverhältnis: Rechtlich geregelte Beziehung zwischen mindestens zwei Personen (natürlichen oder juristischen) oder zwischen einer Person und einer Sache (Sachenrecht), aus der sich rechtliche Pflichten und Befugnisse ergeben

  • Zivilrecht: Hier stehen sich die Beteiligten als rechtlich Gleichgeordnete gegenüber; Beziehung beruht meist auf Vertrag (z.B. Kaufvertrag) oder einem gesetzlichem Schuldverhältnis (z.B. Eigentümer-Besitzer-Verhältnis)

  • Öffentliches Recht: Hier handelt der Staat in seiner Funktion als Hoheitsträger; Über-Unterordnungsverhältnis (Subordinationsverhältnis); Staat kann dem Bürger gegenüber verbindliche Anordnungen treffen, z.B. Steuerbescheid verpflichtet Bürger zur Zahlung

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