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Rechtswesen
Rechtswesen
Aktualisiert vor 25 Tagen
Was versteht man unter Rechtswesen?
Der Begriff Rechtswesen bezeichnet die Gesamtheit des organisierten Rechts. Er ist damit ein Oberbegriff, der zwei Bereiche umfasst. Zum einen die Rechtssetzung, worunter insbesondere die Gesetzgebung fällt, also die Schaffung von Rechtsnormen durch die dazu berufenen Organe. Zum anderen die Rechtspflege, also die Justiz, die sich mit der Anwendung und Durchsetzung des Rechts befasst. Das Rechtswesen umfasst somit sowohl die Rechtssetzung als auch die Rechtspflege.
Merke
Rechtswesen: Gesamtheit des organisierten Rechts
- Rechtssetzung: Insb. Gesetzgebung
- Rechtspflege: Justiz
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Ziad T.
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