Was versteht man unter Rechtswesen?
Der Begriff Rechtswesen bezeichnet die Gesamtheit des organisierten Rechts. Er ist damit ein Oberbegriff, der zwei Bereiche umfasst. Zum einen die Rechtssetzung, worunter insbesondere die Gesetzgebung fällt, also die Schaffung von Rechtsnormen durch die dazu berufenen Organe. Zum anderen die Rechtspflege, also die Justiz, die sich mit der Anwendung und Durchsetzung des Rechts befasst. Das Rechtswesen umfasst somit sowohl die Rechtssetzung als auch die Rechtspflege.
Rechtswesen: Gesamtheit des organisierten Rechts
- Rechtssetzung: Insb. Gesetzgebung
- Rechtspflege: Justiz
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In einem Vermerk schreibt Referendar R: „Die Staatsanwaltschaft gehört zur Justizverwaltung, nicht zur Rechtspflege. Die Rechtspflege im formellen Sinn erfasst allein die Gerichte. Die Anklageerhebung ist Rechtssetzung.“ Welche Aussagen treffen zu?
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