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Reformatio in peius
Was bedeutet "reformatio in peius"?
„Reformatio in peius" ist ein lateinischer Ausdruck, der auf Deutsch „Verschlechterung" oder „Verböserung" bedeutet. Die Bedeutung dieses Ausdrucks erfasst zwei Konstellationen: Zum einen die Situation, in der ein Verwaltungsakt im Vorverfahren durch eine selbstständige zusätzliche Beschwer belastender gestaltet wird, zum anderen die Situation, in der ein Urteil eines Gerichts in der Berufung oder Revision belastender wird. Gemeint ist also, dass derjenige, der sich gegen eine Entscheidung wehrt, am Ende schlechter dasteht als vorher. Der Kontext, in dem dir dieser Ausdruck begegnet, sind Verwaltungsakte und Urteile. Ein Beispiel ist das Verschlechterungsverbot im strafprozessrechtlichen Berufungsverfahren gemäß § 331 Abs. 1 StPO. Legt dort allein der Angeklagte Berufung ein, darf das Berufungsgericht das erstinstanzliche Urteil nicht zu seinen Ungunsten abändern. Reformatio in peius bezeichnet somit die Verschlechterung einer Entscheidung zu Lasten desjenigen, der das Rechtsmittel eingelegt hat.
- Latein: Reformatio in peius
- Deutsch: Verschlechterung / Verböserung
- Bedeutung: Wenn Verwaltungsakt im Vorverfahren durch eine selbstständige zusätzliche Beschwer belastender gestaltet wird oder wenn Urteil eines Gerichts in der Berufung oder Revision belastender wird
- Kontext: Verwaltungsakte und Urteile; z.B. Verschlechterungsverbot im strafprozessrechtlichen Berufungsverfahren gem. § 331 I StPO
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Ziad T.
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