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Reichsjustizgesetze
Was versteht man unter den Reichsjustizgesetzen? Wann traten sie in Kraft?
Die Reichsjustizgesetze sind Gesetze zur Standardisierung des Justizsystems im Deutschen Reich. Ihr Ziel war die Rechtsvereinheitlichung im Deutschen Reich durch einheitliches Verfahrensrecht. Während das materielle Strafrecht bereits seit 1872 reichseinheitlich geregelt war, fehlte es bis dahin an einem einheitlichen Prozessrecht und einer einheitlichen Gerichtsorganisation. Die Reichsjustizgesetze wurden 1877 beschlossen und traten am 1.10.1879 in Kraft. Zum Umfang der Reichsjustizgesetze gehören das Gerichtsverfassungsgesetz, kurz GVG, die Zivilprozessordnung, kurz ZPO, die Strafprozessordnung, kurz StPO, die Reichskonkursordnung sowie verschiedene Einführungs- und Nebengesetze. GVG, ZPO und StPO gelten – natürlich vielfach novelliert – bis heute fort. Die Reichsjustizgesetze schufen also ab 1879 erstmals ein einheitliches Verfahrensrecht für das gesamte Deutsche Reich.
Reichsjustizgesetze: Gesetze zur Standardisierung des Justizsystems im Deutschen Reich
Rechtsvereinheitlichung im deutschen Reich durch einheitliches Verfahrensrecht
- Inkrafttreten 1.10.1879; beschlossen 1877
- Umfang
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Strafprozessordnung (StPO)
- ReichskonkursO
- Einführungs- und Nebengesetze
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Ziad T.
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