- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Strafgerichte, Rechtsbehelfe und Beteiligte des Strafverfahrens
Richter
RichterSchöffen
Aktualisiert vor etwa 1 Monat
Was ist die Aufgabe von Richtern im Strafverfahren?
Merke
Richter im Strafverfahren: Verantwortlicher für die Leitung des Strafprozesses und die Entscheidung über Schuld und Strafe
- Leitung im Zwischenverfahren und Hauptverfahren
- Im Ermittlungsverfahren ggf. Hinzuziehung eines Ermittlungsrichters, § 162 StPO
- Teilweise unter Mitwirkung von Schöffen, §§ 28 ff., 77 GVG
- Ausschluss bei Befangenheit, §§ 22 ff. StPO
Was versteht man unter Schöffen?
Merke
Schöffen, §§ 28 ff., 77 GVG: Ehrenamtliche Richter im Strafprozess, die gemeinsam mit Berufsrichtern über Schuld und Strafe entscheiden
- Vollwertige ehrenamtliche Laienrichter mit gleichem Stimmrecht, § 30 GVG
- Zur Stärkung des Vertrauens der Bürger in die Justiz
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Frage 1/1
Richter R leitet ein Strafverfahren gegen T wegen Diebstahls. Staatsanwalt S führt die Anklage, Verteidiger V vertritt T, und Zeuge Z soll aussagen. Welche Aussagen über die Beteiligten sind richtig?
R leitet das Zwischen- und Hauptverfahren.
S ist im Ermittlungsverfahren bereits tätig.
V muss zwingend bestellt werden.
Z ist kein Beteiligter des Verfahrens.
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Ziad T.
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