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Rubrum
Was versteht man unter einem Rubrum?
Das Rubrum ist das Deckblatt von Urteilen oder sonstigen Schriftsätzen. Es enthält die wesentlichen formalen Angaben zu einem Verfahren, beispielsweise den Namen des Gerichts, das Aktenzeichen und die Anschriften der Prozessbeteiligten. Wenn du dir also ein Urteil anschaust, findest du auf der ersten Seite zunächst das Rubrum, bevor der eigentliche Sachverhalt und die rechtliche Begründung folgen. Die Bezeichnung geht darauf zurück, dass das Rubrum ursprünglich in roter Tinte geschrieben wurde – das lateinische Wort „ruber" bedeutet schlicht „rot". Das Rubrum ist also das Deckblatt eines Urteils oder Schriftsatzes mit den zentralen formalen Angaben zum Verfahren.
Rubrum: Deckblatt von Urteilen oder sonstigen Schriftsätzen
- Inhalt: Enthält z.B. Namen d. Gerichts, Aktenzeichen, Anschriften der Prozessbeteiligten usw.
- Wortherkunft: Ursprünglich in roter Tinte geschrieben (lat.: „ruber“; dt.: „rot“)
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Ziad T.
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