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Sachbeschädigungsdelikte und Brandstiftungsdelikte im Überblick
Welche Sachbeschädigungsdelikte musst du kennen?
Die Sachbeschädigungsdelikte sind in den §§ 303 ff. StGB geregelt und umfassen mehrere Tatbestände, die du kennen solltest.
Zunächst ist die Sachbeschädigung nach § 303 Abs. 1 StGB zu nennen, die den Grundtatbestand bildet. Daneben steht die Datenveränderung nach § 303a StGB, die das unbefugte Verändern, Löschen oder Unterdrücken von Daten unter Strafe stellt. Ein weiterer Tatbestand ist die Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel nach § 305a StGB, der insbesondere Arbeitsmittel von Polizei, Feuerwehr und vergleichbaren Einrichtungen schützt.
Schließlich bilden die Brandstiftungsdelikte nach §§ 306 ff. StGB einen Spezialfall der Sachbeschädigungsdelikte, da sie im Kern ebenfalls die Zerstörung oder Beschädigung von Sachen betreffen, aber wegen der besonderen Gefährlichkeit des Feuers eigenständig und deutlich strenger geregelt sind.
Die Sachbeschädigungsdelikte nach §§ 303 ff. StGB umfassen also neben der einfachen Sachbeschädigung auch die Datenveränderung, die Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel und als Spezialfall die Brandstiftungsdelikte.
Sachbeschädigungsdelikte im Überblick, §§ 303 ff. StGB
Sachbeschädigung, § 303 I StGB
Datenveränderung, § 303a StGB
Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel, § 305a StGB: Insb. Arbeitsmittel von Polizei, Feuerwehr usw.
Brandstiftungsdelikte, §§ 306 ff. StGB: Spezialfall der Sachbeschädigungsdelikte
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T zerkratzt mit einem Schlüssel den Lack des Autos von O. Anschließend löscht T alle Daten auf dem Laptop von A und zerstört die Ausrüstung eines Polizeiwagens. Welche Sachbeschädigungsdelikte kommen in Betracht?
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