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Sammlung der relevanten Tatbestände
Wie gelangt man vom Sachverhalt zu den in Frage kommenden Tatbeständen im Rahmen einer Lösungsskizze?
Bevor du mit dem eigentlichen strafrechtlichen Gutachten beginnst, solltest du zunächst alle relevanten Tatbestände sammeln, die im gegebenen Sachverhalt in Betracht kommen könnten. Diese systematische Vorbereitung ist entscheidend für eine vollständige und strukturierte Bearbeitung.
Der erste Schritt besteht darin, nach Tathandlungen zu suchen, nicht nach Tatbeständen. Du fragst dich also nicht "Welche Straftatbestände könnten erfüllt sein?", sondern "Welches Verhalten ist vorwerfbar?". Diese Herangehensweise verhindert, dass du wichtige Handlungen übersiehst oder dich zu früh auf bestimmte Delikte festlegst.
Jede identifizierte Handlung beschreibst du später in den Obersätzen deines Gutachtens bei den jeweiligen Tatbeständen. Nachdem du alle relevanten Verhaltensweisen gesammelt hast, subsumierst du diese unter die entsprechenden Straftatbestände. Dabei gehst du systematisch vor und überlegst, welche Normen des Strafgesetzbuchs auf die jeweiligen Handlungen anwendbar sein könnten.
Besondere Aufmerksamkeit verdient der Bearbeitervermerk. Dieser gibt dir wichtige Hinweise zur Schwerpunktsetzung und kann sogar bestimmte Tatbestände ausdrücklich ausschließen. Wenn beispielsweise im Vermerk steht "Betrugsdelikte sind nicht zu prüfen", dann darfst du diese auf keinen Fall in deine Lösung einbeziehen, auch wenn sie sachlich naheliegend wären.
Um sicherzustellen, dass du keine relevanten Straftatbestände vergessen hast, kannst du systematisch das Inhaltsverzeichnis des Strafgesetzbuchs durchgehen. Dabei kann es sehr hilfreich sein, das Inhaltsverzeichnis entsprechend zu präparieren, sofern dies in deinem Bundesland erlaubt ist. Schaue in deiner Prüfungsordnung nach, welche Paragrafen des Strafgesetzbuchs Prüfungsstoff sind, und markiere diese beispielsweise durch eine einheitliche farbige Hervorhebung. So behältst du auch unter Zeitdruck den Überblick und übersiehst keine prüfungsrelevanten Delikte.
Eine systematische Sammlung aller relevanten Tatbestände bildet das Fundament für ein vollständiges strafrechtliches Gutachten.
Sammlung der relevanten Tatbestände: Schritte vor Beginn des strafrechtlichen Gutachtens um alle in Betracht kommenden Tatbestände zu finden
- Suche nach Tathandlungen, nicht Tatbeständen: Welches Verhalten vorwerfbar ist
- Im Obersatz jeweils Handlung beschreiben
- Verhalten unter Straftatbestände subsumieren
- Bearbeitervermerk beachten
- Manchmal werden Tatbestände ausgeschlossen: Diese dürfen dann auf keinen Fall geprüft werden
- Inhaltsverzeichnis durchgehen, ob Straftatbestände vergessen wurden
- Dabei kann es hilfreich sein, das Inhaltsverzeichnis entsprechend zu präparieren (soweit dies in deinem Bundesland erlaubt ist): Schau in deiner Prüfungsordnung nach, welche Paragrafen des StGB Prüfungsstoff sind und markiere diese (z.B. durch eine einheitliche farbige Hervorhebung)
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Was kann man vor Beginn eines strafrechtlichen Gutachtens tun, um alle relevanten Tatbestände zu finden?
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