- Zivilrecht
- Mobiliarsachenrecht
- Eigentumsübergang kraft Gesetzes
An Schuldurkunden, § 952 BGB
Schuldurkunde
Aktualisiert vor 8 Tagen
Wer ist Eigentümer von Schuldurkunden wie Gutscheinen mit Namensnennung?
Merke
Eigentum an Schuldurkunden, § 952 BGB
- Gläubiger einer Forderung hat Eigentum an Schuldschein („Recht am Papier folgt Recht aus dem Papier“); z.B. WM-Ticket mit Inhaberklausel, Gutschein mit Begünstigtennennung
- Wertpapiere / Inhaberpapiere (z.B. Aktie, Eintrittskarte): „Recht aus dem Papier folgt Recht am Papier“
- Übertragung nach §§ 929 ff. BGB
- Urkunden mit sofortiger Zwangsvollstreckungsunterwerfung, § 795 I Nr. 5 ZPO
- Führerschein, Waffenbesitzkarte
Wer ist Eigentümer eines Sparbuchs oder eines Kfz-Briefs?
Merke
- Analoge Anwendung des § 952 II BGB auch auf andere Gegenstände
- Sparbuch
- Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung II)
- Kapitallebensversicherungsschein
Teste dein Wissen
Frage 1/1
Sparer S hat ein Sparbuch bei der Bank B, auf dem die Tochter T als Berechtigte genannt ist. S fragt sich, wem das Eigentum an diesem Sparbuch zusteht. Welche Aussagen sind richtig?
Sparer S hat Eigentum am Sparbuch, da er auf das Sparbuch einzahlt.
Bank B hat Eigentum am Sparbuch, da sie der Schuldner der Forderung ist.
Tochter T hat Eigentum am Sparbuch, da sie Inhaberin der Forderung ist.
Das Eigentum am Sparbuch richtet sich nach § 952 II BGB in analoger Anwendung.
Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht und zum Thema Mobiliarsachenrecht.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Das sagen unsere Nutzer
Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.
Ziad T.
Jurastudent
Z
© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.