- Öffentliches Recht
- Staatsorganisationsrecht
- Staatsorganisation
Staat
StaatDrei-Elemente-LehreStaatsgebietStaatsvolkStaatsgewaltStaatslehre
Aktualisiert vor 2 Tagen
Was definiert einen Staat?
Merke
Staat: Organisierte politische Gemeinschaft
- Voraussetzungen nach „Drei-Elemente-Lehre“ von Georg Jellinek
- Staatsgebiet: Teil der Erdoberfläche, indem sich Staatsgewalt räumlich begrenzt auf dort lebende Menschen erstreckt
- Staatsvolk: Gesamtheit der Staatsangehörigen (Staat kraft seines Rechts zugeordnet und kraft Völkerrecht zuordenbar); in allen Bereichen gesellschaftlichen Lebens: Schicksalsgemeinschaft
- Effektive Staatsgewalt: Originäre Herrschaftsmacht über Gebiet und zugeordnete Personen
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Frage 1/1
A lebt in einem Gebiet, das kürzlich von einer neuen, international nicht anerkannten Regierung beansprucht wird, die alle Bürger zur neuen Staatsangehörigkeit zwingen möchte. A fragt sich, ob dieses Gebiet nun als Staat gelten kann. Welche Aussagen sind zutreffend?
Ein Staat erfordert Staatsgebiet, Staatsvolk und effektive Staatsgewalt.
Die Behauptung einer Regierung allein begründet keinen Staat.
Internationale Anerkennung ist hilfreich, aber nicht erforderlich.
Ohne effektive Kontrolle über das Gebiet und die Bevölkerung liegt kein Staat vor.
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Ziad T.
Jurastudent
Z
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