- Öffentliches Recht
- Staatsorganisationsrecht
- Staatsorganisation
Staat
Was definiert einen Staat?
Ein Staat ist eine organisierte politische Gemeinschaft. Doch wann liegt ein solcher Staat im rechtlichen Sinne überhaupt vor? Die Antwort liefert die auf Georg Jellinek zurückgehende Drei-Elemente-Lehre, nach der Staatlichkeit drei Voraussetzungen hat: ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine effektive Staatsgewalt.
Das Staatsgebiet ist derjenige Teil der Erdoberfläche, in dem sich die Staatsgewalt räumlich begrenzt auf die dort lebenden Menschen erstreckt. Es bildet also den geographischen Rahmen, innerhalb dessen der Staat seine Hoheitsgewalt ausübt.
Das Staatsvolk ist die Gesamtheit der Staatsangehörigen, die dem Staat kraft seines Rechts zugeordnet und kraft Völkerrecht zuordenbar sind. Das Staatsvolk bildet dabei in allen Bereichen gesellschaftlichen Lebens eine Schicksalsgemeinschaft, ist also nicht nur eine lose Ansammlung von Individuen, sondern eine durch gemeinsame rechtliche Zugehörigkeit verbundene Einheit.
Die effektive Staatsgewalt schließlich bezeichnet die originäre Herrschaftsmacht über das Gebiet und die ihm zugeordneten Personen. „Originär" bedeutet, dass diese Herrschaftsmacht nicht von einer anderen Gewalt abgeleitet ist, und „effektiv" verlangt, dass sie tatsächlich durchgesetzt werden kann.
Ein Staat im Sinne der Drei-Elemente-Lehre liegt also vor, wenn ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine effektive Staatsgewalt gegeben sind.
Staat: Organisierte politische Gemeinschaft
- Voraussetzungen nach „Drei-Elemente-Lehre“ von Georg Jellinek
- Staatsgebiet: Teil der Erdoberfläche, indem sich Staatsgewalt räumlich begrenzt auf dort lebende Menschen erstreckt
- Staatsvolk: Gesamtheit der Staatsangehörigen (Staat kraft seines Rechts zugeordnet und kraft Völkerrecht zuordenbar); in allen Bereichen gesellschaftlichen Lebens: Schicksalsgemeinschaft
- Effektive Staatsgewalt: Originäre Herrschaftsmacht über Gebiet und zugeordnete Personen
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A lebt in einem Gebiet, das kürzlich von einer neuen, international nicht anerkannten Regierung beansprucht wird, die alle Bürger zur neuen Staatsangehörigkeit zwingen möchte. A fragt sich, ob dieses Gebiet nun als Staat gelten kann. Welche Aussagen sind zutreffend?
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