Logo

Strafgerichte, Rechtsbehelfe und Beteiligte des Strafverfahrens

Aktualisiert vor 8 Tagen

Welche Strafgerichte, Rechtsbehelfe und Beteiligte im Strafverfahren musst du kennen?

Strafgerichte, Rechtsbehelfe und Beteiligte des Strafverfahrens bilden das Grundgerüst, das du kennen musst, um dich im Strafprozessrecht sicher zu bewegen. Hier bekommst du einen Überblick über die wesentlichen Akteure und Institutionen.

Zunächst zu den Strafgerichten. Die ordentliche Strafgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. Das Amtsgericht ist geregelt in §§ 24 ff. GVG. Das Landgericht findet seine Grundlage in §§ 73 ff. GVG. Das Oberlandesgericht ist in §§ 120 ff. GVG normiert. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, hängt vor allem von der Schwere des Delikts und der zu erwartenden Rechtsfolge ab.

Daraus ergeben sich auch die Rechtsbehelfe im Strafverfahren. Die Berufung ist in §§ 312 ff. StPO geregelt und ermöglicht eine vollständige Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Die Revision ist in §§ 333 ff. StPO normiert und beschränkt sich auf die Überprüfung des Urteils auf Rechtsfehler.

Schließlich sind die Beteiligten im Strafverfahren in den Blick zu nehmen. Die Ermittlungspersonen, also die Polizei, handeln nach §§ 163 ff. StPO. Die Staatsanwaltschaft ist in §§ 152, 158 ff. StPO sowie §§ 141 ff. GVG geregelt. Der Verteidiger findet seine Rechtsgrundlage in §§ 137 ff. StPO. Daneben sind der Richter und der Beschuldigte zentrale Figuren des Verfahrens. Hinzu kommen die Beweispersonen, also Zeugen und Sachverständige, sowie der Verletzte der Straftat.

Merke

Strafgerichte, Rechtsbehelfe und Beteiligte des Strafverfahrens im Überblick

  • Die Strafgerichte
    • Amtsgericht, §§ 24 ff. GVG
    • Landgericht, §§ 73 ff. GVG
    • Oberlandesgericht, §§ 120 ff. GVG
  • Rechtsbehelfe im Strafverfahren
    • Berufung, §§ 312 ff. StPO
    • Revision, §§ 333 ff. StPO
  • Beteiligte im Strafverfahren
    • Ermittlungspersonen (Polizei), § 163 ff. StPO
    • Staatsanwaltschaft, §§ 152, 158 ff. StPO, §§ 141 ff. GVG
    • Verteidiger, §§ 137 ff. StPO
    • Richter
    • Beschuldigter
    • Beweispersonen: Zeugen und Sachverständige
    • Verletzter

Teste dein Wissen

Frage 1/1

Richter R leitet ein Strafverfahren gegen T wegen Diebstahls. Staatsanwalt S führt die Anklage, Verteidiger V vertritt T, und Zeuge Z soll aussagen. Welche Aussagen über die Beteiligten sind richtig?

R leitet das Zwischen- und Hauptverfahren.
S ist im Ermittlungsverfahren bereits tätig.
V muss zwingend bestellt werden.
Z ist kein Beteiligter des Verfahrens.
Logo

Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Strafrecht und zum Thema Strafprozessrecht.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Spare wertvolle Zeit
mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & Öffentlichen Recht
Entwickle Systemverständnis
durch interaktive Verlinkungen zwischen allen Themen
Trainiere effizient die Anwendung
mit Multiple-Choice-Fallfragen und Fallbeispielen
Lerne auch unterwegs
mit nahtlosem Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer

Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.

Ziad T.

Jurastudent

Z
Lernkarten
2.000+
Nutzer
1.000+
Übungsfragen
2.800+