- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Das Strafverfahren im Überblick
Strafprozessrecht
Was regelt das Strafprozessrecht? Wie unterscheidet es sich vom materiellen Strafrecht und dem Polizeirecht?
Das Strafprozessrecht, auch Strafverfahrensrecht genannt, enthält die Regeln über das Strafverfahren. Es betrifft also die Strafverfolgung, Erforschung, Urteilsfindung und Strafvollstreckung. Damit unterscheidet es sich vom materiellen Strafrecht, das die Voraussetzungen der Strafbarkeit regelt und überwiegend im StGB niedergelegt ist. Das Strafprozessrecht ist dagegen in der Strafprozessordnung, also der StPO, sowie in Nebengesetzen geregelt.
Ein weiterer Aspekt ist die Abgrenzung zum Polizeirecht. Das Strafprozessrecht betrifft nur repressives Vorgehen, also die Strafverfolgung. Das bedeutet, es geht um die Aufklärung und Sanktionierung bereits begangener Straftaten. Das Polizeirecht hingegen, geregelt in den Polizeigesetzen der Länder, betrifft präventives Vorgehen zur Gefahrenabwehr, insbesondere zur Verhinderung von Straftaten. Der Unterschied liegt also im Zeitpunkt, an den angeknüpft wird: Das Strafprozessrecht blickt zurück auf eine schon geschehene Tat, das Polizeirecht blickt nach vorn und will verhindern, dass eine Tat überhaupt geschieht.
Das Strafprozessrecht regelt somit als repressives Recht das Verfahren zur Verfolgung bereits begangener Straftaten und ist in der StPO sowie in Nebengesetzen normiert.
Strafprozessrecht / Strafverfahrensrecht
- Strafverfolgung, Erforschung, Urteilsfindung und Strafvollstreckung: Regeln über das Strafverfahren
- Materielles Strafrecht: Voraussetzungen der Strafbarkeit; geregelt in StGB
- Geregelt in Strafprozessordnung (StPO) und Nebengesetzen
- Nur repressives Vorgehen: Strafverfolgung, d.h. Aufklärung und Sanktionierung bereits begangener Straftaten
- Polizeirecht in Polizeigesetzen der Länder: Präventives Vorgehen zur Gefahrenabwehr, insb. zur Verhinderung von Straftaten
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