Logo

Strafprozessrecht

StrafverfahrensrechtStrafprozessrecht
Aktualisiert vor 4 Monaten

Was regelt das Strafprozessrecht? Wie unterscheidet es sich vom materiellen Strafrecht und dem Polizeirecht?

Das Strafprozessrecht, auch Strafverfahrensrecht genannt, enthält die Regeln über das Strafverfahren. Es betrifft also die Strafverfolgung, Erforschung, Urteilsfindung und Strafvollstreckung. Damit unterscheidet es sich vom materiellen Strafrecht, das die Voraussetzungen der Strafbarkeit regelt und überwiegend im StGB niedergelegt ist. Das Strafprozessrecht ist dagegen in der Strafprozessordnung, also der StPO, sowie in Nebengesetzen geregelt.

Ein weiterer Aspekt ist die Abgrenzung zum Polizeirecht. Das Strafprozessrecht betrifft nur repressives Vorgehen, also die Strafverfolgung. Das bedeutet, es geht um die Aufklärung und Sanktionierung bereits begangener Straftaten. Das Polizeirecht hingegen, geregelt in den Polizeigesetzen der Länder, betrifft präventives Vorgehen zur Gefahrenabwehr, insbesondere zur Verhinderung von Straftaten. Der Unterschied liegt also im Zeitpunkt, an den angeknüpft wird: Das Strafprozessrecht blickt zurück auf eine schon geschehene Tat, das Polizeirecht blickt nach vorn und will verhindern, dass eine Tat überhaupt geschieht.

Das Strafprozessrecht regelt somit als repressives Recht das Verfahren zur Verfolgung bereits begangener Straftaten und ist in der StPO sowie in Nebengesetzen normiert.

Merke

Strafprozessrecht / Strafverfahrensrecht

  • Strafverfolgung, Erforschung, Urteilsfindung und Strafvollstreckung: Regeln über das Strafverfahren
    • Materielles Strafrecht: Voraussetzungen der Strafbarkeit; geregelt in StGB
  • Geregelt in Strafprozessordnung (StPO) und Nebengesetzen
  • Nur repressives Vorgehen: Strafverfolgung, d.h. Aufklärung und Sanktionierung bereits begangener Straftaten
    • Polizeirecht in Polizeigesetzen der Länder: Präventives Vorgehen zur Gefahrenabwehr, insb. zur Verhinderung von Straftaten

Häufig gestellte Fragen

Teste dein Wissen

Frage 1/1

Polizist P möchte T präventiv festnehmen, weil er vermutet, dass T eine Straftat begehen könnte. Welche Aussagen sind richtig?

Präventive Festnahmen regelt das Polizeirecht der Länder.
Die StPO gilt nur für repressive Strafverfolgung.
§ 127 StPO ermöglicht präventive Festnahmen.
Bloße Vermutungen rechtfertigen präventive Festnahmen.
Logo

Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Strafrecht und zum Thema Strafprozessrecht.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Spare wertvolle Zeit
mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & Öffentlichen Recht
Entwickle Systemverständnis
durch interaktive Verlinkungen zwischen allen Themen
Trainiere effizient die Anwendung
mit Multiple-Choice-Aufgaben und Fallbeispielen
Lerne auch unterwegs
mit nahtlosem Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer

Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.

Ziad T.

Jurastudent

Z
Lernkarten
2.000+
Nutzer
1.000+
Übungsfragen
2.800+