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Strafrechtlichen Sanktionen
Welche Arten der Sanktion kennt das Strafrecht?
Das deutsche Strafrecht hat ein zweispuriges Sanktionssystem, das zwischen zwei grundlegend verschiedenen Arten von Reaktionen auf strafbares Verhalten unterscheidet.
Die erste Spur bilden die Strafen. Diese sind strikt schuldabhängig, das heißt, sie können nur dann verhängt werden, wenn dem Täter eine Schuld nachgewiesen werden kann. Das Schuldprinzip ist hier das zentrale Leitprinzip - keine Strafe ohne Schuld. Die Strafe setzt also voraus, dass der Täter für sein Handeln verantwortlich gemacht werden kann und ihm ein Vorwurf zu machen ist.
Die zweite Spur umfasst die Maßregeln der Besserung und Sicherung. Diese funktionieren völlig anders als die Strafen, denn sie sind schuldunabhängig. Das bedeutet, dass für die Anordnung einer Maßregel keine Schuld des Täters erforderlich ist. Hier steht nicht der Schuldvorwurf im Vordergrund, sondern die Gefährlichkeit des Täters und der Schutz der Allgemeinheit. Maßregeln können daher auch bei schuldunfähigen Personen angeordnet werden, wenn von ihnen eine Gefahr ausgeht.
Diese Zweiteilung ermöglicht es dem Strafrecht, sowohl auf die individuelle Schuld des Täters angemessen zu reagieren als auch präventiv zum Schutz der Gesellschaft zu wirken. Das deutsche Strafrecht unterscheidet also zwischen schuldabhängigen Strafen und schuldunabhängigen Maßregeln der Besserung und Sicherung.
Strafrechtliche Sanktionen: Zweispuriges System
- Strafen: Schuldabhängig (Schuldprinzip)
- Maßregeln der Besserung und Sicherung: Schuldunabhängig (Schuldprinzip gilt nicht für Maßregeln)
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