- Strafrecht
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- Prinzipien des Strafrechts
Straftheorien
Was für einen Zweck verfolgt das Strafrecht?
Die Straftheorien beschäftigen sich mit der grundlegenden Frage, welchen Zweck das Strafrecht verfolgt und aus welchem Grund es seine Legitimation bezieht. Diese Theorien sind von zentraler Bedeutung, da sie das gesamte Verständnis des Strafrechts prägen.
In der Rechtswissenschaft haben sich drei Hauptrichtungen entwickelt. Die absoluten Theorien, die vor allem von Kant und Hegel geprägt wurden, verstehen Strafe als gerechten Ausgleich der Tat. Nach diesem repressiven Ansatz steht der Vergeltungsgedanke im Mittelpunkt - wer Unrecht getan hat, soll dafür bestraft werden, weil es gerecht ist. Die Strafe ist hier Selbstzweck und nicht Mittel zum Zweck.
Die relativen Theorien hingegen, die von Feuerbach und von Liszt entwickelt wurden, verfolgen einen anderen Ansatz. Sie sehen den Zweck der Bestrafung darin, dass keine neuen Verbrechen begangen werden. Diese präventive Ausrichtung unterteilt sich in zwei Bereiche: Die Generalprävention richtet sich an alle Mitglieder der Gesellschaft und soll durch die Androhung und Verhängung von Strafen abschreckend wirken. Die Spezialprävention hingegen bezieht sich konkret auf den Täter selbst und soll durch Resozialisierung oder Sicherungsverwahrung verhindern, dass er erneut straffällig wird.
Die heute herrschenden Vereinigungstheorien verbinden diese verschiedenen Ansätze miteinander. Sie gehen davon aus, dass Strafe alle drei Elemente - Vergeltung, General- und Spezialprävention - in sich vereint und je nach Einzelfall unterschiedlich gewichtet werden können.
Das Strafrecht legitimiert sich also durch eine Kombination aus gerechtem Ausgleich und präventiven Zielen.
Straftheorien: Zweck des Strafrechts, aus dem es seine Legitimation bezieht
- Absolute Theorien (Kant, Hegel): Strafe als gerechter Ausgleich der Tat (repressiver Ansatz, Vergeltungsgedanke)
- Relative Theorien (Feuerbach, von Liszt): Bestrafung, damit keine neuen Verbrechen begangen werden (Prävention); Generalprävention ggü. allen; Spezialprävention ggü. Täter
- Vereinigungstheorien: Strafe hat alle drei Elemente
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