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Straßenverkehrsdelikte im Überblick
Welche Straßenverkehrsdelikte musst du kennen?
Die Straßenverkehrsdelikte sind in den §§ 315b ff. StGB geregelt und gehören zu den prüfungsrelevanten Delikten im Bereich der Nichtvermögensdelikte. Dabei solltest du dir zunächst klarmachen, wo diese Delikte im Gesetz systematisch verortet sind, denn sie verteilen sich auf zwei verschiedene Abschnitte des StGB.
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB, umgangssprachlich auch als Fahrerflucht bekannt, ist nach der Gesetzessystematik Teil der Straftaten gegen die öffentliche Ordnung gemäß §§ 123 ff. StGB. Die übrigen Straßenverkehrsdelikte sind hingegen nach der Gesetzessystematik Teil der gemeingefährlichen Straftaten gemäß §§ 306 ff. StGB. Hierzu zählen der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB, die Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB, die Trunkenheit im Verkehr nach § 316 Abs. 1 StGB sowie der räuberische Angriff auf Kraftfahrer nach § 316a StGB.
Wichtig ist die Abgrenzung zwischen § 315b StGB und § 315c StGB, die du dir mit einem einprägsamen Begriffspaar merken kannst: Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB erfasst den „Eingriff von außen" in den Straßenverkehr. Gemeint sind also Fälle, in denen jemand von außerhalb des fließenden Verkehrs auf diesen einwirkt, etwa indem eine Person einen Stein von einer Brücke auf die Autobahn wirft. Die Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB erfasst dagegen den „Eingriff von innen" in den Straßenverkehr, also Fälle, in denen ein Verkehrsteilnehmer selbst durch sein Fahrverhalten eine Gefahr schafft, etwa durch grob verkehrswidriges Überholen.
Merke dir also: Die Straßenverkehrsdelikte der §§ 315b ff. StGB umfassen insbesondere § 142 StGB (Fahrerflucht), § 315b StGB (Eingriff von außen), § 315c StGB (Eingriff von innen), § 316 Abs. 1 StGB (Trunkenheit) und § 316a StGB (räuberischer Angriff auf Kraftfahrer).
Straßenverkehrsdelikte im Überblick, §§ 315b ff. StGB
- Nach Gesetzessystematik Teil der Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, §§ 123 ff. StGB
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB: Fahrerflucht
- Nach Gesetzessystematik Teil der gemeingefährlichen Straftaten, §§ 306 ff. StGB
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB: „Eingriff von außen“ in den Straßenverkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB: „Eingriff von innen“ in den Straßenverkehr
- Trunkenheit im Verkehr, § 316 I StGB
- Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, § 316a StGB
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Ziad T.
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