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Sui generis
Was bedeutet "sui generis"?
„Sui generis" ist ein lateinischer Ausdruck, der auf Deutsch „eigener Art" bedeutet. Die Bedeutung dieses Ausdrucks erfasst die Situation, dass ein bestimmter Gegenstand nicht in die übliche Formtypik passt, weil er einzigartig ist. Wenn du in der juristischen Literatur oder in Urteilen liest, etwas sei „sui generis", dann heißt das, dass es sich keiner der bekannten Kategorien zuordnen lässt und daher als eigenständige Erscheinung behandelt werden muss. Der Kontext, in dem dir dieser Ausdruck begegnet, ist etwa der sogenannte „familienrechtliche Kooperationsvertrag", der als eigener Vertragstyp sui generis eingeordnet wird, weil er weder ein reiner Gesellschaftsvertrag noch ein sonstiger im BGB geregelter Vertragstyp ist, sondern eine eigenständige vertragliche Konstruktion darstellt. Sui generis bezeichnet somit einen Gegenstand, der sich keiner bestehenden Kategorie zuordnen lässt und deshalb als einzigartig und eigener Art behandelt wird.
- Latein: Sui generis
- Deutsch: Eigener Art
- Bedeutung: Gegenstand passt nicht in die übliche Formtypik, weil er einzigartig ist
- Kontext: z.B. „Familienrechtlicher Kooperationsvertrag“ eigener Vertragstyp sui generis
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Ziad T.
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