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Surrogat

SurrogatErsatz
Aktualisiert vor 2 Tagen

Was versteht man unter dem Begriff „Surrogat“?

Wenn man von einem Surrogat spricht, meint man den Ersatz eines Gegenstands durch einen anderen.

Für ein besseres Verständnis schauen wir uns ein Beispiel an: Ein Minderjähriger kauft sich von seinem Taschengeld eine Zeitschrift. Die Zeitschrift tritt dabei an die Stelle des Geldes, das er dafür ausgegeben hat. Nach § 110 BGB gelten Geschäfte, die ein Minderjähriger mit dem ihm zur freien Verfügung überlassenen Geld tätigt, als wirksam, wenn keine weiteren Einschränkungen durch den gesetzlichen Vertreter vorliegen. Beim Kauf der Zeitschrift wird das Geld in ein Surrogat umgewandelt, und der Minderjährige darf grundsätzlich auch über dieses Surrogat verfügen, als wäre es sein Taschengeld.

In der Rechtspraxis kann dieses Prinzip bei allen Situationen angewendet werden, in denen ein Objekt oder ein Wert durch einen anderen ersetzt wird.

Merke

Surrogat: Ersatz eines Gegenstands durch einen anderen Gegenstand; z.B. Minderjähriger kauft sich eine Zeitschrift von seinem Taschengeld

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Frage 1/1

Welche Aussagen über „Surrogate“ und „dingliche Surrogation“ sind richtig?

„Surrogat“ bedeutet auf Deutsch Ersatz.
Bei der dinglichen Surrogation wird ein Gegenstand gegen einen anderen ausgetauscht.
Bei der dinglichen Surrogation setzen sich die Rechte am bisherigen Gegenstand fort am Surrogat.
Jedes Surrogat unterliegt der dinglichen Surrogation.
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