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Tatsache

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Aktualisiert vor 7 Tagen

Was versteht man unter einer Tatsache?

Merke

Tatsache: Dem Beweis zugängliches Merkmal oder Teilstück eines Tatbestandes

  • Innere Tatsachen: Willensvorgänge (z.B. Gewinnerzielungsabsicht); feststellbar durch äußere Umstände (Hilfstatsachen)

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Frage 1/1

A behauptet, B habe eine Gewinnerzielungsabsicht mit seinem Gewerbe. Welche Aussagen sind zutreffend?

Die Gewinnerzielungsabsicht von B ist keine Tatsache, da sie eienn inneren Vorgang betrifft.
Die Gewinnerzielungsabsicht ist eine innere Tatsache, die durch äußere Hilfstatsachen wie Umsatzdaten nachweisbar sein kann.
Innere Tatsachen wie Absichten und Motive sind grundsätzlich nicht dem Beweis zugänglich.
Tatsachen umfassen nur objektiv messbare Merkmale.
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