- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Deliktsrecht
Tierhalterhaftung, § 833 BGB
TierhalterTiergefahr
Aktualisiert vor 9 Tagen
Unter welchen Umständen haftet der Halter eines Tieres, wenn das Tier einen Schaden verursacht?
Merke
Tierhalterhaftung, § 833 BGB: Gefährdungshaftung für spezifische Tiergefahr
- Anspruchsgegner ist Tierhalter: Besitz des Tieres im eigenen Interesse (Eigentumslage irrelevant)
- Rechtsgutsverletzung: Relevant nur Verletzung enumerierter Rechtsgüter, nämlich Leib, Leben, Eigentum und sonstige Rechte
- Verursachung durch das Tier
- Haftungsbegründende Kausalität: Zwischen Tierverhalten und Verletzung
- Spezifische Tiergefahr verwirklicht („durch ein Tier“): Typisches unberechenbares Tierverhalten
- Kein Entlastungsbeweis
- Zulässigkeit des Entlastungsbeweises nur bei Haustieren, die Beruf, Erwerb oder Unterhalt dienen
- Sorgfältige Beaufsichtigung oder
- Aufsichtspflichtverletzung nicht kausal für die Rechtsgutsverletzung: Schaden wäre auch bei sorgfältiger Beaufsichtigung eingetreten
- Schaden, §§ 249 ff. BGB
- Haftungsausfüllende Kausalität: Zwischen Verletzung und Schaden
- Ggf. Haftungsausschluss: z.B. „Handeln auf eigene Gefahr“ oder konkludent z.B. bei Reitbeteiligung
- Ggf. Mitverschulden, § 254 BGB
- Ggf. auch mitwirkende Tiergefahr eines Tieres des Geschädigten, analog § 254 BGB
Teste dein Wissen
Frage 1/1
A achtet gut auf ihre Hündin B, der es dennoch gelingt, dem C das Sandwich aus der Hand zu reißen und es auffrisst. C möchte Schadensersatz von A. Zu Recht?
Ja, gem. § 823 I BGB.
Nein, C muss sich an B halten.
Ja, gem. § 832 BGB.
Ja, gem. § 833 BGB.
Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht und zum Thema Gesetzliche Schuldverhältnisse.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Das sagen unsere Nutzer
Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.
Ziad T.
Jurastudent
Z
© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.