Logo

Übereignung durch Besitzkonstitut, §§ 929 1, 930 i.V.m. § 868 BGB

Besitzkonstitut §§ 929 1
Aktualisiert vor etwa 12 Stunden

Kann der Veräußerer trotz Übereignung den Besitz an der Sache behalten?

Merke

Übereignung durch Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses, §§ 929 1, 930 BGB i.V.m. § 868 BGB: Wenn Veräußerer im Besitz der Sache verbleiben will, kann Besitzkonstitut als Übergabesurrogat vereinbart werden

  • Übergabe ersetzt durch Vereinbarung eines Verhältnisses, durch das der Erwerber den mittelbaren Besitz gem. § 868 BGB an der Sache erlangt; z.B. entgeltlicher Mietvertrag oder unentgeltliche Leihe
  • Insb. im Fall der Sicherungsübereignung: z.B. Handwerker nimmt Darlehen auf und veräußert als Kreditsicherheit eine wertvolle Maschine an die Bank, braucht Maschine aber noch zum Arbeiten

Ist eine Übereignung nach §§ 929 1, 930 BGB trotzdem wirksam, wenn das Besitzmittlungsverhältnis (z.B. Leihvertrag) unwirksam ist?

Merke

Vermeintliches Besitzmittlungsverhältnis ausreichend: z.B. Übereignung einer Sache von Eltern an Minderjährigen, dann Leihe an Eltern (Leihverhältnis rechtlich nachteilhaft, daher unwirksam, Übereignung lediglich rechtlich vorteilhaft und daher dennoch wirksam)

Logo

Lerne Jura kompakt, verlinkt und interaktiv

Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht online lernen
Tausende interaktive Verknüpfungen zwischen den Inhalten für smartes Lernen
Multiple-Choice-Fallfragen zum Anwendungstraining
Persönlicher Lernfortschritt mit Statistik
Logo

Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht und zum Thema Mobiliarsachenrecht.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Spare wertvolle Zeit
mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & Öffentlichen Recht
Entwickle Systemverständnis
durch interaktive Verlinkungen zwischen allen Themen
Trainiere effizient die Anwendung
mit Multiple-Choice-Fallfragen und Fallbeispielen
Lerne auch unterwegs
mit nahtlosem Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer

Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.

Ziad T.

Jurastudent

Z
Lernkarten
2.000+
Nutzer
1.000+
Übungsfragen
2.800+