- Zivilrecht
- Mobiliarsachenrecht
- Eigentumsübergang durch Rechtsgeschäft
Übereignung durch Besitzkonstitut, §§ 929 1, 930 i.V.m. § 868 BGB
Besitzkonstitut
§§ 929 1
Aktualisiert vor etwa 12 Stunden
Kann der Veräußerer trotz Übereignung den Besitz an der Sache behalten?
Merke
Übereignung durch Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses, §§ 929 1, 930 BGB i.V.m. § 868 BGB: Wenn Veräußerer im Besitz der Sache verbleiben will, kann Besitzkonstitut als Übergabesurrogat vereinbart werden
- Übergabe ersetzt durch Vereinbarung eines Verhältnisses, durch das der Erwerber den mittelbaren Besitz gem. § 868 BGB an der Sache erlangt; z.B. entgeltlicher Mietvertrag oder unentgeltliche Leihe
- Insb. im Fall der Sicherungsübereignung: z.B. Handwerker nimmt Darlehen auf und veräußert als Kreditsicherheit eine wertvolle Maschine an die Bank, braucht Maschine aber noch zum Arbeiten
Ist eine Übereignung nach §§ 929 1, 930 BGB trotzdem wirksam, wenn das Besitzmittlungsverhältnis (z.B. Leihvertrag) unwirksam ist?
Merke
Vermeintliches Besitzmittlungsverhältnis ausreichend: z.B. Übereignung einer Sache von Eltern an Minderjährigen, dann Leihe an Eltern (Leihverhältnis rechtlich nachteilhaft, daher unwirksam, Übereignung lediglich rechtlich vorteilhaft und daher dennoch wirksam)
Lerne Jura kompakt, verlinkt und interaktiv
Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht online lernen
Tausende interaktive Verknüpfungen zwischen den Inhalten für smartes Lernen
Multiple-Choice-Fallfragen zum Anwendungstraining
Persönlicher Lernfortschritt mit Statistik
Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht und zum Thema Mobiliarsachenrecht.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Das sagen unsere Nutzer
Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.
Ziad T.
Jurastudent
Z
© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.