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Unrichtigkeit des Grundbuchs

Unrichtigkeit
Aktualisiert vor 13 Tagen

In welchen Fällen spricht man von einer Unrichtigkeit des Grundbuchs? Was für Möglichkeiten ergeben sich dann?

Merke

Unrichtigkeit des Grundbuchs: Person im Grundbuch eingetragen (formelle Berechtigung), der das eingetragene Recht nicht tatsächlich zusteht (keine materielle Berechtigung); z.B. aufgrund nichtiger Verfügung (Anfechtung, Geschäftsunfähigkeit); z.B. aufgrund von Rechtsänderung außerhalb des Grundbuchs (z.B. noch nicht eingetragene Erbfolge)

  • Gutgläubiger Erwerb gem. § 892 BGB bei Veräußerung durch formell Berechtigten möglich
  • Grundbuchberichtigungsanspruch gem. § 894 BGB des materiell Berechtigten, um formelle Berechtigung des materiell Nichtberechtigten zu beenden
  • Eintragung eines Widerspruchs gem. § 899 BGB durch materiell Berechtigten sinnvoll, um in der Zwischenzeit (bis Grundbuch berichtigt) gutgläubigen Erwerb zu verhindern

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Frage 1/3

A ist im Grundbuch als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen. Es stellt sich heraus, dass die Eintragung auf einer nichtigen Verfügung beruht. Tatsächlich ist V Eigentümer. C kauft das Grundstück von A. Welche Aussagen sind richtig?

C könnte gem. § 892 BGB gutgläubig erwerben.
C könnte einen Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB haben.
Das Grundbuch ist unrichtig.
V sollte eine Vormerkung eintragen lassen.
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