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Urkundendelikte im Überblick
UrkundendeliktUrkundendelikte
Aktualisiert vor etwa 1 Monat
Welche Urkundendelikte musst du kennen?
Merke
Urkundendelikte im Überblick, §§ 267 ff. StGB
- Urkundenfälschung, § 267 I StGB
- Herstellung unechter Urkunde, § 267 I Var. 1 StGB
- Verfälschen echter Urkunde, § 267 I Var. 2 StGB
- Gebrauch unechter oder verfälschter Urkunde, § 267 I Var. 3 StGB
- Urkundenunterdrückung, § 274 I Nr. 1 StGB
- Fälschung technischer Aufzeichnungen, § 268 StGB
- Mittelbare Falschbeurkundung, § 271 I StGB
Was gilt es bei Urkundendelikten hinsichtlich der Tathandlungen besonders zu beachten?
Merke
- Einzelne Tathandlungen trennen und differenziert prüfen: z.B. wenn in Urkunde alter Name ausradiert und neuer Name draufgeschrieben sind das zwei Tathandlungen)
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Frage 1/2
T bewirbt sich um einen neuen Job. Da sein letztes Arbeitszeugnis sehr schlecht war, verbrennt er das Original, das ihm sein alter Arbeitgeber O ausgehändigt hatte. Er behauptet beim neuen Arbeitgeber, das Zeugnis sei verloren gegangen. Liegt ein Urkundendelikt vor?
Ja, Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB), da er dem neuen Arbeitgeber den Beweis vorenthält.
Nein, § 274 StGB setzt voraus, dass die Urkunde dem Täter "nicht ausschließlich gehört".
Ja, es handelt sich um eine Urkundenfälschung durch Vernichten (§ 267 StGB).
Da das Zeugnis übereignet wurde, hat T das ausschließliche Beweisführungsrecht und darf es vernichten.
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Ziad T.
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