- Zivilrecht
- Mobiliarsachenrecht
- Eigentumsübergang durch Rechtsgeschäft
Veräußerung
Veräußerung
Aktualisiert vor etwa 12 Stunden
Was versteht man unter dem Begriff veräußern?
Merke
Veräußerung: Rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums (Verfügungsgeschäft)
- Verkaufen: Begründung der Verpflichtung zur Veräußerung durch Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft)
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Ziad T.
Jurastudent
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