Logo

Verfassungsrechtliche Rechtfertigung

Verfassungsrechtliche RechtfertigungRechtfertigung
Aktualisiert vor 2 Tagen

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Grundrechtseingriff gerechtfertigt werden?

Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung eines Grundrechtseingriffs folgt einem dreistufigen Prüfungsschema.

Auf der ersten Stufe prüfst du die Einschränkbarkeit des Grundrechts, also die Schranken. Hier klärst du, ob und in welchem Umfang das betroffene Grundrecht überhaupt eingeschränkt werden darf.

Auf der zweiten Stufe prüfst du die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, durch oder aufgrund dessen der Eingriff geschieht. Diese Stufe unterteilt sich in zwei Bereiche. Zunächst prüfst du die formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Dabei geht es erstens um die Zuständigkeit, also die Gesetzgebungskompetenz nach Art. 70 ff. GG, und zweitens um Verfahren und Form, also das Gesetzgebungsverfahren nach Art. 76 ff. GG. Sodann prüfst du die materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Hier kommen die sogenannten Schranken-Schranken zum Tragen, insbesondere die Verhältnismäßigkeit.

Auf der dritten Stufe prüfst du die Verfassungsmäßigkeit des Urteils oder Exekutivakts, also die Anwendung der Rechtsgrundlage im Einzelfall. Beachte für Klausur und Hausarbeit, dass dieser Prüfungspunkt nur bei einem Eingriff durch Urteil oder Exekutivakt zusätzlich zu prüfen ist. Bei einem Eingriff durch Gesetz entfällt er hingegen, weil das Gesetz selbst den Eingriff darstellt und es keinen gesonderten Anwendungsakt gibt. Innerhalb dieser dritten Stufe prüfst du wiederum zunächst die formelle Verfassungsmäßigkeit des Urteils oder Exekutivakts. Dabei ist zu beachten, dass hier nicht die formelle Rechtmäßigkeit im einfachrechtlichen Sinne zu prüfen ist. Eine Verletzung von Zuständigkeits-, Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Normenhierarchie unterhalb des Verfassungsrechts stehen, ist zumindest im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde unerheblich, da dort nur die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts geprüft wird. Anschließend prüfst du die materielle Verfassungsmäßigkeit des Urteils oder Exekutivakts. Hier ist insbesondere eine erneute Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen, wenn es sich um eine Ermessensentscheidung handelt.

Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung umfasst also die Schranken, die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes sowie – bei Eingriffen durch Urteil oder Exekutivakt – zusätzlich die verfassungsmäßige Anwendung der Rechtsgrundlage im Einzelfall.

Merke

Verfassungsrechtliche Rechtfertigung

  1. Einschränkbarkeit des Grundrechts (Schranken)

  2. Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes durch oder aufgrund dessen der Eingriff geschieht

    • aa) Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes

      • i) Zuständigkeit: Gesetzgebungskompetenz, Art. 70 ff. GG

      • ii) Verfahren, Form: Gesetzgebungsverfahren, Art. 76 ff. GG

    • bb) Materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes: Schranken-Schranken, insb. Verhältnismäßigkeit

  3. Verfassungsmäßigkeit des Urteils / Exekutivakts: Anwendung der Rechtsgrundlage im Einzelfall

    • Nur bei Eingriff durch Urteil oder Exekutivakt zusätzlich Anwendung im Einzelfall prüfen

      • Bei Eingriff durch Gesetz entfällt dieser Prüfungspunkt

    • aa) Formelle Verfassungsmäßigkeit des Urteils / Exekutivakts

      • Nicht formelle Rechtmäßigkeit zu prüfen: Keine Verletzung von Zuständigkeits-, Verfahren- und Formvorschriften, die in der Normenhierarchie unterhalb des Verfassungsrechts stehen

        • Zumindest im Rahmen von Verfassungsbeschwerde unerheblich, da dort nur Verletzung spezifischen Verfassungsrechts geprüft wird

    • bb) Materielle Verfassungsmäßigkeit: Insb. erneute Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Ermessensentscheidung

Logo

Lerne Jura kompakt, verlinkt und interaktiv

Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht online lernen
Tausende interaktive Verknüpfungen zwischen den Inhalten für smartes Lernen
Multiple-Choice-Fallfragen zum Anwendungstraining
Persönlicher Lernfortschritt mit Statistik
Logo

Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Öffentliches Recht und zum Thema Grundrechte.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Spare wertvolle Zeit
mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & Öffentlichen Recht
Entwickle Systemverständnis
durch interaktive Verlinkungen zwischen allen Themen
Trainiere effizient die Anwendung
mit Multiple-Choice-Fallfragen und Fallbeispielen
Lerne auch unterwegs
mit nahtlosem Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer

Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.

Ziad T.

Jurastudent

Z
Lernkarten
2.000+
Nutzer
1.000+
Übungsfragen
2.800+