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Widmung
Was versteht man unter einer Widmung?
Die Widmung ist ein Hoheitsakt, durch den eine Sache einer besonderen öffentlich-rechtlichen Nutzung unterstellt wird. Praktisch bedeutsam ist insbesondere die straßenrechtliche Widmung nach § 5 StrG. Durch sie wird beispielsweise ein Grundstück dem öffentlichen Verkehr gewidmet und erhält damit den Status einer öffentlichen Straße. Erst mit dieser Widmung unterliegt die Sache dem jeweiligen öffentlich-rechtlichen Nutzungsregime, und es gelten die entsprechenden Regelungen etwa über Gemeingebrauch und Sondernutzung. Die Widmung ist also ein Hoheitsakt, der eine Sache einer besonderen öffentlich-rechtlichen Nutzung unterstellt.
Widmung: Hoheitsakt, durch den Sache besonderer öffentlich-rechtlicher Nutzung unterstellt wird, insb. straßenrechtliche Widmung, § 5 StrG
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