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Widmung

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Aktualisiert vor 3 Tagen

Was versteht man unter einer Widmung?

Die Widmung ist ein Hoheitsakt, durch den eine Sache einer besonderen öffentlich-rechtlichen Nutzung unterstellt wird. Praktisch bedeutsam ist insbesondere die straßenrechtliche Widmung nach § 5 StrG. Durch sie wird beispielsweise ein Grundstück dem öffentlichen Verkehr gewidmet und erhält damit den Status einer öffentlichen Straße. Erst mit dieser Widmung unterliegt die Sache dem jeweiligen öffentlich-rechtlichen Nutzungsregime, und es gelten die entsprechenden Regelungen etwa über Gemeingebrauch und Sondernutzung. Die Widmung ist also ein Hoheitsakt, der eine Sache einer besonderen öffentlich-rechtlichen Nutzung unterstellt.

Merke

Widmung: Hoheitsakt, durch den Sache besonderer öffentlich-rechtlicher Nutzung unterstellt wird, insb. straßenrechtliche Widmung, § 5 StrG

Teste dein Wissen

Frage 1/2

A möchte eine neu gebaute Straße in seiner Stadt nutzen, die kürzlich zur öffentlichen Straße erklärt wurde. Welche Aussagen sind zutreffend?

Die Straße steht der Allgemeinheit zur Nutzung offen.
Ohne eine Widmung ist die Nutzung der Straße für die Öffentlichkeit nicht erlaubt.
Es handelt sich um eine Widmung.
Die Straße wurde durch einen Hoheitsakt freigegeben.

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