- Öffentliches Recht
- Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht
- Aufbau und Funktion der Verwaltung
Zusammenarbeit zwischen Behörden
Zusammenarbeit zwischen BehördenAmtshilfeAufgabenübertragung an andere HoheitsträgerDelegationMandat
Aktualisiert vor etwa 1 Monat
Welche Formen der Zusammenarbeit zwischen Behörden gibt es?
Merke
Zusammenarbeit zwischen Behörden
- Amtshilfe, §§ 4 ff. VwVfG: Eine Behörde unterstützt andere Behörde in deren Zuständigkeitsbereich; keine Zuständigkeitsverschiebung
- Aufgabenübertragung an andere Hoheitsträger: Zuständigkeit wird verlagert von einer Behörde auf eine andere
Wie kann eine Behörde eine andere Behörde um Unterstützung ersuchen?
Merke
Amtshilfe, §§ 4 ff. VwVfG: Gegenseitige Unterstützung von Behörden bei der Durchführung ihrer Aufgaben
- Zweck: Dient Effizienz und reibungslosem Verwaltungshandeln im arbeitsteiligen Staatsaufbau
- Beispiele: z.B. Landespolizei unterstützt Ausländerbehörde bei Abschiebung; z.B. Umweltbehörde ersucht Feuerwehr um Messungen nach Chemieunfall
Können hoheitliche Aufgaben an andere Hoheitsträger übertragen werden?
Merke
Aufgabenübertragung an andere Hoheitsträger: Bei der Zusammenarbeit mehrerer Behörden oder Verwaltungsträger kann die Wahrnehmung von Aufgaben zeitweise oder dauerhaft auf einen anderen Hoheitsträger übertragen werden
- Delegation: Übertragene Aufgaben von anderer Behörde in deren eigenem Namen durchgeführt
- Zulässigkeit: Nur, wenn ausdrücklich gesetzlich erlaubt, sonst unzulässige Verschiebung von Zuständigkeiten; z.B. Landespolizei kann nicht einfach ihre Gefahrenabwehraufgabe auf Bundespolizei übertragen
- Mandat („öffentlich-rechtliches Mandat“): Durchführung übertragener Aufgaben für und namens des Mandanten; z.B. Gemeinde führt Aufgaben für Landkreis „im Auftrag“ aus
- Zulässigkeit: Wenn dadurch keine Preisgabe der Zuständigkeit
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