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Zusammenarbeit zwischen Behörden

Zusammenarbeit zwischen BehördenAmtshilfeAufgabenübertragung an andere HoheitsträgerDelegationMandat
Aktualisiert vor etwa 2 Monaten

Welche Formen der Zusammenarbeit zwischen Behörden gibt es?

Merke

Zusammenarbeit zwischen Behörden

  • Amtshilfe, §§ 4 ff. VwVfG: Eine Behörde unterstützt andere Behörde in deren Zuständigkeitsbereich; keine Zuständigkeitsverschiebung
  • Aufgabenübertragung an andere Hoheitsträger: Zuständigkeit wird verlagert von einer Behörde auf eine andere

Wie kann eine Behörde eine andere Behörde um Unterstützung ersuchen?

Merke

Amtshilfe, §§ 4 ff. VwVfG: Gegenseitige Unterstützung von Behörden bei der Durchführung ihrer Aufgaben

  • Zweck: Dient Effizienz und reibungslosem Verwaltungshandeln im arbeitsteiligen Staatsaufbau
  • Beispiele: z.B. Landespolizei unterstützt Ausländerbehörde bei Abschiebung; z.B. Umweltbehörde ersucht Feuerwehr um Messungen nach Chemieunfall

Können hoheitliche Aufgaben an andere Hoheitsträger übertragen werden?

Merke

Aufgabenübertragung an andere Hoheitsträger: Bei der Zusammenarbeit mehrerer Behörden oder Verwaltungsträger kann die Wahrnehmung von Aufgaben zeitweise oder dauerhaft auf einen anderen Hoheitsträger übertragen werden

  • Delegation: Übertragene Aufgaben von anderer Behörde in deren eigenem Namen durchgeführt
    • Zulässigkeit: Nur, wenn ausdrücklich gesetzlich erlaubt, sonst unzulässige Verschiebung von Zuständigkeiten; z.B. Landespolizei kann nicht einfach ihre Gefahrenabwehraufgabe auf Bundespolizei übertragen
  • Mandat („öffentlich-rechtliches Mandat“): Durchführung übertragener Aufgaben für und namens des Mandanten; z.B. Gemeinde führt Aufgaben für Landkreis „im Auftrag“ aus
    • Zulässigkeit: Wenn dadurch keine Preisgabe der Zuständigkeit
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